
AW: Versandkosten bei Nachbesserung
Organisieren muss der Hersteller den Transport nicht. Nur die (angemessenen) Kosten muss der Vekäufer bei Gewährleistung übernehmen.
Und kann ich in der Zwischenzeit von ca 2 Wochen auf Ersatzferneseher bestehen?
Eigentlich nicht, es sei denn, es ist so vereinbart.
Aber Vorsicht: Wenn man seine Mängel direkt beim Hersteller geltend macht und nicht beim Verkäufer, muss der auch keine Kosten übernehmen. Erster (und einziger) Ansprechpartner ist und bleibt immer der Verkäufer, der Hersteller sollte nur in Ausnahmefällen in Anbspruch genommen werden (z.B. Verkäufer ist pleite oder Verkäufergarantie ist abgelaufen). Und da in solchen Fällen dann die Herstellergarantie zählt (was aderes als Mängelgewährleistung) können auch die Versandkosten dem Kunden aufgebürtet werden (entsprechend den Garantiebedingungen)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.