
AW: Markenrecht: Klinik, Klinikum, Praxis in Marke führen
Es kommt darauf an, obe es sich um geschützte Bezeichnungen handelt oder nicht. Klinik ist meines Wissens nicht geschützt, Dr. als akademischer Grad schon. Und wenn dann jemand seinen Doktor in BWL hat und unter dieser Bezeichnung eine medizinische Klinik gründet, dürfte das ein eindeutiger Verstoß sein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.