
AW: Verkäufer sendet Ware nicht
Kann man beim Rücktritt vom Kaufvertrag die Einschreibekosten für beide Briefe mit verlangen?
Könnte man (Schadensersatz), meistens lohnt der Aufwanbd aber nicht, wenn der Verkäufer nicht möchte. Das ist das Risiko, wenn man onlien kauft.
Kann man beim Rücktritt vom Kaufvertrag die Einschreibekosten für beide Briefe mit verlangen?
In der Regel nicht. Wenn man die Laufzeit des Einschreibens, die Bearbeitungszeit und Banklaufzeiten berücksichtigt, kommt man da schnell drübver. Nicht ohne Grund spricht das Gesetz von z.B. 30 Tagen bei einem Widerruf (anderer Fall, ich weiß, nur das zeigt, wie das Gesetz solche Fristen handhabt).
Welche Form des Einschreibens sollte man für den Rücktritt vom Kaufvertrag wählen?
Immer Einschreiben Rückschein. Einwurfeinschreiben würde zwar in den meisten Fällen reichen, nur bei Fristen ist das immer so eine Sache, da dann nicht nachgewiesen werden kann, wann und wem es zugegangen ist - eben nur das. Bei Einschreiben Rückschein kann man die Fristen genau bestimmen.
Und noch eine kleine Anmerkung: Ein Rücktritt ist erst nach erfolgloser Mahnung möglich. Und auch diese muss zugegangen sein. Das der Verkäufer auf Mails und telefonate noicht reagiert ist eine Sache, die andere: Die bisherigen Mahnungen gelten dann als nicht zugegangen (auch bei Mails) und sind somit nicht erfolgt. Ein Rücktritt wäre dann rechjtlich nicht möglich - oder der Verkäufer könnte Schadensersatz geltend machen.
Wenn man seine Rechte durchsetzen will, sollte man sich selbst auch ans Recht halten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.