
AW: Domain Recht, Vorname Nachname Künstler
Wichtig ist in dem Zusammenhang auch das gewerbliche Namensrecht. Da diese Personen mit ihrem Namen Geld verdienen (so ist das bei Promis
) haben sie auch ein dem Markenrecht gleichgestellten Schutz.
Ich nutze die Domain z.B. privat für ein inofizielles Forum als Fan des "Stars"
Das kann ins Auge gehen. Vor allem wenn der Name verwendet wird, da die Verwendung nicht genehmigt ist UND den gewerrbliche Naensschutz berührt. Ein Forum ist auch nicht unbedingt als "privat" einzustufen.
oder dass ich die Domain einfach nur verkaufen will?
Das ist das Domangrabbing, was genauso rechtswidrig ist 
Im Grunde könnte ich ja auch jedem die Domain dann "klauen", wenn ich weltbekannt und prominent werden würde.
Nur denen, die den Namen benutzen. Und das dürfte dannn wohl an einer Had abzählbar sein
Auch nicht unbedingt weltweit, da es sich erstmal um ********es Recht handelt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.