
AW: Umtauschrecht von Ware- *Schaden wegen Schweis* gelten oder nicht?(Ebay)
Bei Widerruf muss kein Grund angegeben werden, das stimmt.
Nur die Frage ist, ist hier überhaupt Widerruf möglich oder relevant.
Möglich ist der Widerruf nicht bei Individuell angefertigten Waren. Die Frae ist also, ob das hier der Fall ist, oder ob eine bereits fetige Ware gekaft wurde.
Und ein Widerruf zielt auf ene Auflösung des Vertrages.
Im Beispiel ist aber Nachbesserung oder Austausch (andere Größe
) gewünscht. Somit ist das gar kein Widerruf sondern die Geltendmachung von Sachmängeln. Und das sind rechtlich zwei völlig verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Folgen. Und das eine kann das andere gar nicht bedingen - aus verweigerter Sachmängelgewährleistung kann man keinen Widerruf ableiten, die Rechte bei Sachmängeln sind im Gesetz klar definiert.
Der Kunde hat meiner Meinung weder das eine noch das andere gefordert, also würde ich das erstmal klären lassen. Und dann kann man entscheiden, wie man sich als Verkäufer weiter verhält.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.