
AW: User generated Content
Aber wie bekommt ein privater Betreiber Kenntniss davon? Gleich mit einer Abmahnung?
Eigentlich schon eher, nämlich bei der Kontrolle seiner Inhalte. Und die sollte mehr oder weniger regelmäßig erflgen. Die Zeitabstände werden wohl von allen Umständen abhängen.
Wenn nun die Hardware eines User dabei schaden nimmt, oder schlimmer der User selber sich verletzt wer haftet dann? Der "Autor-User"? Und wenn dieser nicht auffindbar ist? Der Betreiber?
Gena. Aber nur im normalen Rahmen.
Kann der Betreiber die Haftung von User generated Content ganz ausschließen und gleichzeitig auch den "Autor-User" aus der Haftung nehmen. Oder kann der "Autor-User" selber vor seinem eigentlichem Contentinhalt einen eigenen Haftungauschluss schreiben?
Weder noch. Was sollte das auch bringen: "Ich stehe nicht zu8 dem, was ich hier schreibe" - die logischste aller Fragn wäre dann: Warum schreibst du es?
Wäre es für einen privaten Seitenbetreiber besser erst alle User generated Content Inhalte (z.B. Forenbeitrage oder Linkliste) zu prüfen auf illegale Inhalte soweit ersichtlich und möglich.
Sicherlich, er ist sogar dazu verpflichtet.
Was müsste jemand mit einer solchen Web2.0 Seite ungefähr bezahlen wenn er sich entsprechende rechtliche Dinge für seine Seite von einem Anwalt erstellen läßt?
Komtm dsarauf an, was er vom Anwat haben will. Wenn er sich einen kompletten Haftungsausschluss erstellen lassen will und diesen bekommt, würde ich den Anwalt als Abzocker bezeichnen
Aber normaerweise bekommt man diese Auskünfte bei einem Anruf bei einem Anwalt oder in der Erstberatung.
Ps: Das alles hat nicht das Geringste mit "Web 2.0" zu tun. Ich hasse die Verwendung solcher Schlagworte, wo es absolut nicht notwendig ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.