
AW: Redaktioneller Inhalt
Es muss der Verantwoprtliche dastehn. Wenn der Ortsbrandmeister derjenige ist, der den Kopf auch für die Texte der Anderen hinhält, dann reicht es, wenn er da steht
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.