
AW: Domainname - Reicht überprüfung via DPMA?
Reicht es aus, wenn ich über die Suchfunktion der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes nach den Namen suche und so feststellen kann, ob ein Eintrag vorliegt?
Der Schutz kann auch ohne Eintrag als Marke entstehen (persönliches und gewerbliches Namensrecht). Eine solche Suche reicht also nicht aus.
Außerdemk gibt es durchaus Fälle von Ähnlichkeiten geben, die man bei eienr einfachen Suche nicht findet. Ebenfalls schwer ist das Finden von Wort-/Bildmarken ...
Man sollte sich mit solchen Recherchen schon etwas mehr auskennen udn verschiedenste Informationsquellen nutzen.
Können diese überhaupt geschützt werden?
Fast alles kann geschützt werden 
Eine zweite Frage noch: Genügt auch die Angabe einer Handynummer im Impressum, oder muss es zwingend eine Festnetznummer sein?
Das ist meiner Kenntnis nach egal, nur müssen Kosten, die über das Erkennbare hinausgehen, angegeben werden. Bei Handynummern würde ich so eine Angabe des Netzes als erforderlich sehen (rein persönliche Auffassung! eine Rechtssprechung hierzu kenne ich nicht)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.