
AW: Gefälschte Ware zugeschickt bekommen
Die Frage ist ob ich bei diesem Fall die Chance habe vor Gericht zu gewinnen..Falls es soweit kommen sollte..
Das kann (und darf und wird) dir hier keiner beantworten. Dafür gibt es Anwälte oder andere, nach dem RDG berechtigte Personen, die den Einzelfall beurteilen dürfen udn auch auf solche Fragen antworten können.
Die Aukion ist doch sozu sagen ein Vertrag. und der Verkäufer muss doch das erfüllen was er in der Auktion angegeben hat. Und wenn nun ein gefälschtes Gerät was noch nicht einmal so heisst wie das was in der Auktion beschrieben war und keines der Leistungen aufweist was in der Auktion beschrieben sind aufweist...also einfach nur Schrott ist.... würde da die Chance bestehen das ich rechtlich mein ersteigertes zugesprochen kriege
Soweit weißt du ja alles. Jetzt musst du nur noch mit den 3 Stufen des Rechts klar kommen
- Recht haben - ja
- Recht bekommen - wahrscheinlich, aber das muss eben der Anwalt beantworten (und eventuiell dabei helfen)
- Recht durchsetzen - das ist allein dein Problem.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.