Hallo, zuerst möchte ich kurz Hallo sagen, denn ich habe mich eben erst angemeldet und bin ziemlich froh, daß es dieses Forum gibt.
Kurz die Frage, die mich beschäftigt:
Wenn jemand Figuren aus geschützten Filmen oder Büchern nachmalt (digital oder auf die altmodische Art mit Farbeoder mittels eines 3D Programms , wie stehts dann mit den Rechten an diesen Werken?
Also zum Beispiel jemand fertigt ein Bild, daß dem Harry Potter Darsteller ziemlich ähnlich sieht, aber nennt ihn anders und verkauft dieses Bild?
Oder man fertigt mittels eines 3D Programm eine Bildstobjekt ( auch Tube genannt) eines Roboters, der R2D2 sehr ähnlich sieht und verkauft dieses?
Wie ist das generell bei grafisch orientierter Fanart? Darf man zB Harry Potter malen und ihn auch so nennen? Den Darstellern im Film nachempfunden?
Oder ihn malen und veröffentlichen wenn man ihn nicht so nennt? Oder die Figur , nicht dem Filmdarsteller nachempfunden, malen und auch Harry Potter nennen?
Also keinerlei Verwendung von Orginalfillmmaterial sondern eine komplette Eigenerstellung einer solchen Figur?
Dürfte man ein solches Bild vom *Zauberlehrling* zb verkaufen oder einen solchen Bildstempel?
Und wäre es erlaubt zum Beispiel ein Fanartbild auf Deviantart zu nehmen, dessen Hersteller die Verwendung erlaubt und dieses weiter zu bearbeiten, zu Rahemn oder als Avatar zu benutzen? (Davon ausgegangen, daß der Maler/GRafiker selbst es erlaubt) Oder würde man damit Rechte verletzen?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt. Ich habe zum Thema Fanart leider nichts einigermaßen klares gefunden.