
AW: Muss Ware die für 1€ ersteigert wurde verkauft werden?
Wenn es sich wirklich um einen Irrtum handelt, kann man sich darauf berufen. Allerdings gibt hier die Rechtssprechung eher dem Käufer recht, wenn der Verkäufer die Kontrolle vermissen lässt - und genau das würde ich hier sehen. Wenn der Startpreis 1 € ist - was eBay üblich ist - dann wird zunächst davon ausgegangen werden, dass der verkäufer das so gewollt hat. Hätte er es nicht gewollt, hätte er es (rechtzeitig) korrigieren können. Wer sich nicht um seine Auktionen kümmert ist selbst schuld.
Und bei 50 € Gebrauchswert sind 1 € als Startpreis übklich, selbst Geräte mit höherem Wert starten bei 1 € ...
Und bei einem Rechtsstreit würde das Gericht wohl auch auf die anderen Auktionen des Verkäufers schauen, und da wird es sicherlich auch 1 € finden ... 
Kurz: Pech gehabt, wenn man 1 € angibt, muss man eben damit rechnen, das es jemand dafür bekommt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.