
AW: Herstellerangabe im Online-Shop
Es gibt viele unterschiedliche Meinungen zu der Verpflichtung einer Herstellerangabe für Produkte, die in einem Online-Shop angeboten werden.
Es kommt eben immer darauf an, ob das für den Vertrag oder den Kunden wichtig ist. Und da das immer nur im Einzelfall entschieden werden kann, gibt es keine einheitliche Aussage. Wenn man also denm Hersteller nicht angeben kann, kann man es eben nicht. Dann muss man eben damit leben, dass es Probleme geben kann. Oder man verkauft nur Waren, wo man diese Angabe hat. Keiner zwingt einen verkäufer etwas zu verkaufen, wo er nicht weiß, wo es herkommt
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.