
AW: art. verkauft, kunde bezahlt nicht !
Es kommt darauf an, wofür man den Titel hat. Wenn er auf Erfüllung des Kaufvertrags geht, muss man das Boot dann auch übergeben. Ob man liefern muss, kommt dann auf den Vertrag an. Wenn nicht, ist der Käufer vertragölich verpflichtet, die Ware abzunehmen (§ 433 BGB). Tut der Käufer das nicht, kann man auch dagegen vorgehen und klagen, Kosten die dadurch enmtstehen kann man dann als Schadensersatz geltend machen ... Aber das sollte eigentlich alles der Anwalt wissen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.