
AW: Telekom: Rechtsanspruch bei Ausfall?
Ich würde mich da nicht auf irgendwelche Urteile berufen, sondern das Ganze konkret prüfen lassen. ich kann mir schon vorstellen, dass das ein Verstoß gegen den Vertrag ist - es sei denn, der Kunde hat die "internen Probleme" verursacht (weil er zum Beispiel nicht gezahlt hat
)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.