
AW: Darf ich darauf bestehen eine Bewertung von mir zu löschen?
Besitze ich das Recht darauf zu bestehen, dass der Brief gelöscht und nicht mehr an dritte weitergegeben wird ?
Prinzipiell nein. Die Bewertung gibt die Einschätzung zur damaligen Zeit wieder.
Eine Möglichkeit wäre, jetzt einen neuen (negativen) Bericht zu schreiben, nur das Unternehmen wird sich kaum davon überzeugen lassen, den auch zu veröffentlichen 
Man sollte sich eben gut überlegen, wann man welche Bewertung abgibt.
Das Urheberrecht (und damit die "geänderte Überzeugung") dürfte hier kaum ziehen, da es sich hier kaum um ein Werk handeln wird.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.