
AW: Inernetanschluss in einer WG / Klage auf illegalen download von Musik
Hier kann man einfach nur sagen: Pech gehabt, wenn er nicht nachweisen kann, wer es war.
Was ist, wenn der Anschlussinhaber zweifellos nachweisen kann, dass er an dem Tag des illegalen downloads gar nicht zu Hause war?
Warum war dann der Anschluss aktiv? Die Verantwortung steht immer beim Betreiber.
Wie kann ein Anschlussinhaber kontrollieren, dass niemand etwas illegal herunterläd?
Gar nicht, deswegen sollte man sich die Leute gut raussuchen, die man den Anschluss nutzen lässt.
Wie kann ein Anschlussinhaber sich vorab gegen sowas schützen um den WG Mitbewohnern trotzdem den Anschluss zur Verfügung stellen zu können?
Genau so.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.