Guten Tag,
wenn ein privater Verkäufer einen Artikel auf Ebay einstellen würde, nach bestem Wissen und Gewissen, und ein Käufer dann im Nachhinein – zu Unrecht – behaupten würde, der Artikel hätte NICHT der Beschreibung entsprochen, er diesen auf Kosten des Verkäufers zurücksenden und sein geld erstattet haben wollte, wie verhielte sich ein Verkäufer dann am besten?
Mal angenommen, der Verkäufer hätte ein nagelneues Kaffeegedeck geschenkt bekommen, das ihm nicht gefiel, er nicht ein einziges Mal benutzte und welches er dann bei Ebay angeboten hat, definitiv unbenutzt und aus seiner Sicht eben "Neu". Es wurde niemals daraus getrunken oder davon gegessen und es nur ausgepackt, um Fotos für die Auktion zu erstellen.
Dann hätte er das Service nach erfolgtem Verkauf und Bezahlung versichert an einen Käufer verschickt (der vielleicht parallel mehrere Artikel vom Verkäufer erstanden hat, nicht nur das eine Service) und würde daraufhin erst einmal nichts mehr vom Käufer hören, auch nicht nachdem der Hermes Sendungstatus längst sämtliche Artikel als "Zugestellt" vermerkt hätte.
Da keine Bewertung durch den Käufer erfolgt, prüft der Verkäufer, ob er evtl. selber noch keine Bewertungen abgegeben hat, stellt fest, dass dies so ist, bewertet den Käufer in allen drei Auktionen positiv ... und erhält fast umgehend von diesem eine Mitteilung, dass der letzte zugesandte Artikel fehlerhaft war, Mängel aufwies und er diesen zurückschicken möchte, auf Kosten des Verkäufers. Der Mangel wäre ein zwar nicht sichtbarer, als Kenner von Porzellan würde man diesen aber hören, wenn man mit dem Finger dagegen schlagen würde, ein "sich anbahnender" Sprung innerhalb des Porzellans.
Der Verkäufer wäre vielleicht erst einmal gar nicht misstrauisch, ginge von einem Transportschaden aus, da er ja sicher wüsste, den Artikel in einwandfreiem Zustand verschickt zu haben. Er bedauert gegenüber dem Käufer den entstandenen Schaden und wundert sich in der Mail darüber, wie dieser entstanden sein kann, da der Artikel einwandfrei und doppelt und dreifach gesichert verpackt und als "Zerbrechlich!" gekennzeichnet wurde. Er bittet den Käufer um genauere Angaben zum Aussehen des Päckchens bei Empfang, teilt mit, dass er nunmehr beim Versender einen Antrag auf Wertersatz (35 Euro) stellen wird, und sich dann wieder meldet, wenn er selber genaueres über das weitere Verfahren vom Frachtunternehmen erfährt. Gleichzeitig erwähnt der Verkäufer gegenüber dem Käufer die Tatsache, dass es evtl. ungünstig ist, dass sich dieser so verspätet meldet, da so wertvolle Zeit zur Fristwahrung verloren gegangen ist und das Frachtunternehmen eventuell danach fragen wird, warum der Schaden nicht umgehend gemeldet wurde.
Daraufhin meldet sich der Käufer, schließt einen Transportschaden kategorisch aus und unterstellt, der Verkäufer habe die Ware (wenn auch evtl. unwissentlich) schon defekt verschickt. Er behauptet plötzlich, auch weitere Artikel hätten Gebrauchsspuren (leichte Kratzer), diese hätte er nur vorher nicht erwähnt. Anders als der zuerst beschriebene Schaden, der vielleicht nicht sichtbar war, habe der Verkäufer hier eindeutig gebrauchte und beschädigte Ware als Neuware angeboten und so den Käufer arglistig getäuscht. Er würde nun erneut sein Geld zurückfordern sowie die Übernahme der Kosten für die Rücksendung, oder einen Anwalt einschalten.
Der Verkäufer ist überrascht und bekommt langsam den Eindruck, das hier etwas nicht stimmt. Der Käufer hat den Schaden erst gemeldet, als er selber auf der "sicheren Seite" war und für alle ersteigerten Artikel positive Käufer-Bewertungen erhalten hatte. Er selber hat für keinen der ersteigerten Artikel eine Bewertung abgegeben, auch nicht für die, die er nicht bemängelt. Somit hat er natürlich das Druckmittel der "negativen Bewertung", da der Verkäufer in über fünf Jahren noch niemals eine negative Bewertung erhalten hat und der Käufer vermutlich davon ausgeht, dass er diesen "100% Positiv" Status auch nicht verlieren möchte.
Schon alleine um eben diesen Status nicht zu verlieren, der ja schließlich seine Visitenkarte bei Ebay ist, wäre es natürlich dumm vom Verkäufer gewesen, wissentlich mangelhafte Ware bei Ebay einzustellen, insofern scheint die Behauptung des Käufers etwas weit hergeholt. Auch ist der Verkäufer eigentlich NICHT bereit, um seine Bewertungen nicht zu gefährden, auf die Forderungen des Käufers einzugehen – eine negative Bewertung würde er riskieren, da er sich keiner Schuld bewusst ist und nicht einsieht, den Artikel nun zurückzunehmen, der eventuell gar nicht wirklich der Artikel ist, den er dem Käufer verkauft hat. Auch wäre es natürlich für den Käufer kein Problem, sollte ihm selber ein Artikel NACH Erhalt kaputt gegangen sein, nun zu behaupten, er hätte diesen bereits so erhalten.
Die Frage stellt sich, was tut ein Mensch in einem solchen angenommenen Fall, wenn er NICHT bereit ist, um des lieben Friedens willen, für ungerechtfertigte Behauptungen mit seinem Geld gerade zu stehen?
Der Käufer droht mit Anwalt. Sollte der Verkäufer evtl. auch einen Anwalt einschalten? Würde eine Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernehmen? Wie stehen die Chancen des Verkäufers, sein Recht zu bekommen und seine Unschuld zu beweisen?
Vielen Dank für alle eventuellen Meinungen und Tipps zu diesem Thema!!