Da die Gesetze hierzu teilweise wiedersprüchlich sind, wäre ich sehr dankbar für Meinungen und Anregungen.
Nehemen wir an, man gründet und meldet im Ausland eine Firma an, entsprechend aller in diesem Land geltenden Gesetzen und Vorschriften. Die Firma hat ihren Sitz sowie die Korrespondenzadresse in diesem Land und auch das Firmenkonto ist in einer Bank dieses Landes aufgemacht worden.
Nun ist diese Firma eine solche, die sich mit dem Internetvertireb von Waren beschäftigt (Stichwort online shop/ eBay). Die Waren werden zu 99% an deutsche Kunden geliefert (obwohl natürlich auch die Lieferung in andere Länder möglich ist) und auch das Lager, in dem sich die Waren befinden, ist in Deutschland.
Nach welchem Landesrecht müssten in einem solchen Fall Steuern gezahlt werden, bzw. an welches Land müssten diese Steuern abgeführt werden?
Einerseits müsste sich die Firma nach dem jeweiligen Landesrecht behandeln lassen, andererseits erwähnt das Gesetz dieses Landes, dass die Versteuerung dort zu erfolgen hat, wo die wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Doch wo wöre dies in einem solchen Fall? Würde sich hier der Schwerpunkt nach dem Lager und dem Kundenstamm richten, oder nach dem Firmenort und dem Ort des Zahlungsverkehrs?
Und falls hier die Besteuerung nach deutschem Recht erfolgen würde, wie würde diese dann aussehen? Einerseits fiele die Firma nach deutschem Recht unter die Kategorie des Gewerbes, wäre aber nicht als ein solches in Deutschland angemeldet (da Anmeldung im Ausland). Oder müsste man die Firma gar auch in Deutschland anmelden lassen?
Was meint ihr dazu? Wie bereits gesagt, würden mich eure Meinungen sehr interessieren.