Hallo,
für einen Webservice möchte ich die Zahlungsoption per Lastschrift anbieten. Reicht es da aus, die Einzugsermächtigung in den AGBs aufzuführen oder brauche ich das wirklich schriftlich vom Kunden?
Hallo,
für einen Webservice möchte ich die Zahlungsoption per Lastschrift anbieten. Reicht es da aus, die Einzugsermächtigung in den AGBs aufzuführen oder brauche ich das wirklich schriftlich vom Kunden?
Wenn der Kunde auf Deiner Internetseite die Kontodaten angegeben hat, ist das ja schon die schriftliche Einverständniserklärung.
Natürlich mußt Du auf Deiner Seite auch eindeutig darauf hinweisen.
Z. B. "Ihre Kontodaten für die Einzugsermächtigung." o.s.ä.
Die Banken prüfen das sowieso nicht nach.
Aber ich weiß nicht, warum jeder so auf die Einzugsermächtigung scharf ist.
Erfahrungsgemäß gehen ca. 5% davon in die Hose.
Die Rückbuchung kostet je nach Bank 6 bis 8 €!
Geld, das Du nie mehr wieder siehst!
LG Question
Kann ich das nicht vertraglich so legen, dass ich die daraus entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung stellen kann?
Lastschrift ist halt die bequemste Zahlungsweise. So buchst du das Geld halt direkt selber ab und musst nicht erst darauf hoffen, dass der Schuldner zeitnah bezahlt.
Du kannst alles in Deine AGB schreiben.
Aber verliere das Machbare nicht aus dem Auge.
Dein Kunde gibt die Kontodaten, Du buchst ab, Abbuchung kommt zurück, Du mahnst, Dein Kunde widerruft.
Was machst Du dann?
Oder wenn er auch nicht widerruft.
Du bekommst halt kein Geld.
Willst Du dann wegen 8 € vor Gericht ziehen?
Schreib es in Deine AGB, ist ja auch eigentlich richtig, daß jemand für eine Rückbuchung die er zu verschulden hat gerade steht, aber erwarte nicht, daß Du es im Ernstfalle auch durchsetzen kannst.
LG Question