Hallo Zusammen,
man stelle sich folgende Situation vor. Ein Verkäufer (privat) setzt bei bspw. ebay mehrere Artikel der gleichen Sorte zum glechen Zeitpunkt online.
Die Artikel werden erfolgreich verkauft, und alle gleichzeitig wenige Tage später verschickt.
Als Versandart wurde in der Auktion lediglich Warensendung angebenen, da dies die günstigste Versandart für die verkauften Artikel darstellte. 19 von 20 Käufern erhalten wenige Tage später die Ware und bewerten den Verkäufer entsprechend positive.
Nun gibt es aber, wie der Zufalle es so möchte, einen Käufer der die Ware laut eigenen Aussagen nicht erhalten hat. Er verlangt eine Klärung des ganzen.
Der Verkäufer erklärt sich bereit den entstandenen Schaden zu teilen und bietet an sowohl Auktionspreis als auch Versandkosten zur Hälfte zu erstatten. Der Käufer leckt blut und ist der Meinung, das man somit gerade zugegeben hätte die Ware nicht verschickt zu haben.
Er verlangt vom Verkäufer, ihm den Versandcode bzw. die Sendungsidentifikationsnummer (Traking Nr.) der Sendung zukommen zu lassen. Dies soll als Beweis dafür dienen das die Ware tatsächlich auf reisen gegangen ist.
Der Verkäufer macht sich die Mühe und erklärt, dass der Käufer sich leider für den Versand als Warensendung entschieden hat. Diese Art der Versandform bietet nunmal (da nicht versichert) keine Sendungsverfolgung. Ein Kassenzettel der Warensendung ist ebenfalls nicht vorhanden. Auf diesem würde der Käufer nur die gezahlte Summe einer beliebigen Warensendung finden können.
Der Käufer macht in der nächsten Antwort zu. Wird verbal "sehr laut" und beschuldigt den Verkäufer als Internetbetrüger. Wenn der Verkäufer sich nicht bereits erklärt den vollen Kaufbetrag inkl. Versandgebühren zurück zu erstatten, würde ebay und der Anwalt der Käufers eingeschaltet werden. Was folgt wäre eine Anzeige wegen Internetbetruges.
Das der Betrag bei ca. 10 EUR inkl. Versand liegt sollte nicht unerwähnt bleiben.
Der Verkäufer hat ein weiteres Antwortschreiben verfasst. Indem er den Käufer nochmal darum bittet, sich die Situation vor Augen zu führen.Der Verkäufer betont, es läge in seinem interesse den entstandenden Schaden auf beiden Seiten so gering wie möglich zu halten.
Die Fragen sind nun:
-Ist der Verkäufer (privat) überhaupt rechtlich verpflichtet finanziellen Ersatz zu leisten?
-Ist die Haftung der Ware nicht mit dem Versand (unversichert vom Käufer gewollt) auf den Käufer übergegangen?
-Muss der Verkäufer tatsächlich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen wenn diese Sache vor dem Gericht landen würde?
-Welche "Beweise" kann der Verkäufer mit einbringen die dafür sprechen, dass kein Betrugversuch vorliegt?
Nochmal zusammengefasst:
-Der Verkäufer hat für 95% der gleichzeitig verkauften Artikel eine positive Bewertung.
-In den Auktionen standen sämtliche Haftungsausschlüsse bezüglich eines
Verkaufs von privat.
-Nach der Auktion hätte der Käufer sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können um eine versicherte Versandart zu erfragen.
-Der Verkäufer hat angeboten den Schaden zu teilen.
Ich freue mich über rege Teilname an diesem Thema und bedanke mich im Voraus für ihre Meinung.
Grüße
Cee