
AW: Schulaufgaben meiner Lehrer
Sofern die Texte ein Minimum an "Schöpfungshöhe" haben, sehe ich da klare urheberrechtliche Probleme.
Der Lehrer ist schließlich Urheber und hat das Urheberrecht an den Texten. Und selbst wenn man unterstellt, daß die Schulbehörde ein Nutzungsrecht daran hat ("Urheber in Dienstverhältnissen"), dann müsste eben die Schulbehörde eine Einwilligung geben und ein Nutzungsrecht dafür einräumen.
Es sei denn, die Aufgaben sind so banal, daß die Schöpfungshöhe fehlt. "Was will Günter Grass dem Leser mit der 'Blechtrommel' sagen?" hat zweifellos keinen urheberrechtlichen Schutz.
Der Datenschutzanspruch von Lehrern in Bezug auf ihren Namen ist - siehe BGH zu "Spickmich" - in Hinblick auf ihre berufliche Tätigkeit deutlich eingeschränkt.
Ich wüsste keinen Grund, warum man nicht eine Liste mit "Aufsatzthemen von Herrn Dr. Heiner Müller, Heinrich-Heine-Gymnasium Dinkelsbühl" veröffentlichen sollte. Schließlich ist es für Schüler (und Eltern, und Kollegen) doch interessant, mal nachlesen zu können, welche Aufgaben der Herr Dr. Müller so im Laufe der letzten 20 Jahre im Deutschunterricht der 10.Klasse gestellt hat.
Wenn sich dann herausstellt, daß das immer die selben fünf Stück sind...
Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, daß man keine peinliche Figur macht.
Wenn es aber darum geht, daß sich jemand mit viel Gehirnschmalz Mathe- oder Physik-Aufgaben ausdenkt, dann halte ich es für denkbar, daß hier zumindest mit "kleiner Münze" urheberrechtlicher Schutz bestehen könnte.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.