
AW: Nutzung von Tutorials entziehen

Zitat von
Jeanny
Nun behauptet der Foreninhaber, dies wäre nicht möglich, da eine einmal erteilte Nutzungsgenehmigung bestehen bleiben würde.
Hat User A tatsächlich nicht die Möglichkeit, seine erteilte Genehmigung wieder zurück zu nehmen, obwohl er der Schreiber der Tutorials ist?
"pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten.
Wenn der Vertrag kein Kündigungsrecht vorsieht, wüsste ich nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ein einmal eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht zurückgezogen werden sollte.
Das UrhG sieht das nur für zwei Fälle vor: "Rückruf wegen gewandelter Überzeugung", sprich der Urheber steht nicht mehr zu seinem Werk, dann aber muß er dem Inhaber des Nutzungsrechtes Ausgleich und ggf. Schadensersatz leisten, und "Rückruf wegen Nichtausübung", also wenn jemand ein ausschließliches Nutzungsrecht übernimmt zwecks Veröffentlichung usw., das dann aber nicht nutzt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.