Hallo,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven Fall an:
Kunde A ist seit Jahren ein Kunde bei einem Internet-Provider. Wegen Umzug muss der Kunde zu einem anderen Provider wechseln. Kunde A hat sein Internet/Telefon-Vertrag zum 31.08.09 gekündigt. Der Internet-Provider hat ihm Hardware(DSL-Router,Splitter,ISDN-Adapter) leihweise zur Verfügung gestellt. Diese müssen im Fall einer Kündigung an den Provider zurückgeschickt werden. Das hat der Kunde A erst heute am 12.09.2009 gemacht. Wegen dem Umzug herrscht noch Chaos in sein Wohnung. Der Kunde A hat heute die Kündigungsbestätigung von seinem alten Provider in der Wohnung wieder gefunden. In dieser steht, dass der Kunde A seine alte Hardware bis zum 07.09.2009 zurückschicken muss. Wenn diese Geräte bis zu diesem Tag bei dem Provider nicht eingehen, wird der Warenwert hierfür in Rechnung gestellt.
Was kann nun der Kunde A tun? Hat der alte Provider das Recht so kurze Frist zu setzten? Am 31.08.09 endet der Vertrag und 7 Tage später muss die ganze Hardware bei seinem alten Provider wieder sein.
Muss der Kunde jetzt für die ganze Hardware zahlen?![]()