
AW: Bildurheberrecht im Internet
kann der Bildinhaber gegen den erneuten Veröffentlicher vorgehen, weil das Urheberrecht verletzt wurde?
Ja, da keine Kennzeichnung nach deutschem Urheberrecht erforderlich ist und der Urheberschutz automatisch entsteht.
Der erneute Veröffentlicher kannte diese Bestimmungen nicht und hat ihnen auch nicht zugestimmt, weil er das Bild von einer anderen Quelle bezogen hat.
Das ist das Problem des Verwenders, nicht des Urhebers.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.