
AW: Verkauf meines musikalischen Arrangements eines Songs einer dritten Band
1. Man braucht in jedem Fall die Zustimmung des Urhebers oder eines Berechtigten, der die Interessen des Urhebers vertritt (in der Regel Lizenzgeber)
2. Wenn der Künstler von der GEMA vertreten wird, muss man die Abgaben dort tätigen. Wenn nicht, hat die GEMA damit nichts zu tun.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.