
AW: Veröffentlichung von Statistiken
Das ist von den Bedingungen des Erstelers der Statistik abhängig.In der Regel besteht ein Urheberrecht,welches eine weitergehende Veröffentlichung ohne Zustimmung untersagt. Einige Anbieter genehmigen das aber in ihren Nutzungsbedingungen.
Also einfach mal die Bedingungen lesen oder nachfragen.
Die Kostenpflicht hat damit aber normalerweise nichts zu tun, da die Dienstleistung in der Regel die Erstellung ist, nicht die weitergehende Verwendung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.