
AW: Hintergrundbild auf privater Homepage
Ist es trotzdem rechtens das Foto einzustellen und gleichzeitig einen Verweis auf den Urheber zu machen??
Nein. Eine Veröffentlichung ist nur mit Genehmigung des Urhebers zulässig. Und keine Antwort ist gleich keine Genehmigung.
Oder kann ich das Foto bedenkenlos als Hintergrund benutzen?
Nein - ist doch irgendwie die gleiche Frage, oder?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.