
AW: Frage zum Recht am eigenen Bild
kann man dann die Löschung des Bildes verlangen?
Ja kann man. Hier wird sowohl gegen Urheberrcht als auch gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen (wenn der Betreffende darauf abgebildet ist und nicht nur Beiwerk)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.