
AW: Wegen Angebot des versicherten Versand verurteilt
Die Angabe "unversicherter Versand" kann allerdings auch rechtswidrig sein 
[url]http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1042.html[/url]
Und ich gebe dem Artikel durchaus recht, das es hier zu einer Irreführung kommt. Wer also solche Angaben wie "versicherter" oder "unversicherter" Versand nutzt, sollte sich klar sein, dass er immer mit Abmahnungen rechnen muss.
Vernünftig wäre es, die tatsächlichen Versandkosten anzugeben. Das ewige "das ist aber so teuer" ist ein Argument, dem wahrscheinlich nur die Verkäufer verfallen, denn
- der Versand ist gar nicht so teuer, wenn man es richtig macht
- weiß jeder Kunde, das Versandkosten anfallen. Nur die Höhe ist meistens unverschämt - und da braucht sich kein Verkäufer wundern, wenn keiner was kauft (oder er mit solchen Tricks arbeiten muss)
Wie heißt es doch so schön: " .... lass es Hirn regnen ..."
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.