Hallo,
ich frage mich folgende Frage, die ihr mir vielleicht beantworten könnt:
Man nehme an Person X betreibt ein eigenes Browsergame (ein Spiel das im Internet-Browser gespielt werden kann) und verwendet dort als auswählbaren Standort für einen Spieler z.B. einen Stadtnamen wie "München" oder "Hamburg". Sind diese Stadtnamen eigentlich irgendwo geschützt und Person X verletzt so gegen irgendwelche Rechte?
Das selbe gilt wenn Person X in seinem Spiel verschiedene Länder wie "Deutschland" oder "Italien" als Spielbeginn für einen Spieler auswählbar macht. Macht Person X sich so strafbar?
Oder gilt hierbei nur, dass man den Ruf der entsprechenden Namen nicht "in den Dreck" ziehen darf, bzw. diese garnicht geschützt sind?!
Gruß und Danke für Antworten...