
AW: Preisangaben im Online Shop
Es kommt darauf an, wo der Vertrag geschlossen wird (die Willenserklärung abgegeben wird). Geschieht da sauf der Webseite, müssen da immer der Endpreis sowie alle Preisbestandteile (MWSt, Versand ...) angegeben sein - und zwar vor der Willenserklärung. Ist eine Bestellung jedoch nur mittels Email (z.B. Antwort af die Preisinfo) möglich, muss auf der Webseite nicht alles ins Kleinste auseinandergenommen werden.
Nur wenn man etwas bestellen will, und plötzlich wird es teurer, dürfte das kaum Knden anlocken ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.