
AW: ISP Logging und rechte
Wenn man das in seiner gewerblichen Eigenschaft macht und Einnahmen daraus erzielt (also tatsächlich gewerblich den Anschluss zur Verfügung stellt) muss man die gesetzlichen Vorschriften beachten (Vorratsdatenspeicherung).
Macht man das aber nur als "Dienstleistung" nebenher (Internetzugang im Cafe, Internetzugang bei Meetings ...) ist das keine Providerleistung. Hier darf man die Daten nur speichern, wenn die jeweiligen Personen informiert sind (Datenschutz). Und dann liegt es im eigenen Ermessen, man muss sich nur bewußt sein, dass man als Inhaber des Anschlusses primär bei Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird. Die "Weitergabe" erfolgt dann auf eigenes Risiko uind Verantwortung.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.