
AW: Urheberrecht auf Bilder/Aufkleber ???
Sobald ein Bild urheberrechtlich geschützt ist, und man nicht die Genehmigung des Urhebers hat, darf man diese Bilder nicht verwenden (außer zu rein privaten Zwecken) oder veröffentlichen. Alles andere wäre ein verstoß gegen Urheberrecht.
Bei Logos und anderen geschützten Zeichen mus zusätzlich das Markenrecht beachtet werden. Das schließt in der Regel eine gewerbliche Verwendung der Zeichen aus.
Auch eine Verfremdung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn das Original nich erkennbar ist.
Im Zweifelsfall helfen Anwälte mit Schwerpunkte Urheberrecht und Markenrecht weiter.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.