
AW: Welche Rechte hat der Besitzer eines fotografierten Objektes?

Zitat von
Elpgor
Mir brennt eine Frage auf der Seele.
Nehmen wir an ein Fotograf darf im Kundenauftrag / oder ohne Kundenauftrag Gegenstände (z.B.: gemalte Portraits aus verschiedenen Zeitepochen, Haushaltsgegenstände, ...) fotografieren die nicht dem Fotografen (dem Urheber des Bildes) gehören.
Welche Rechte hat/hätte der Besitzer der dargestellten Objekte?
Kann man nicht pauschal beantworten.
Gemalte Portraits könnten urheberrechtlich geschützt sein. (Es sei denn, die Schutzfrist ist schon abgelaufen.)
Eigentumsrechte an Häusern, Autos usw. enden, vereinfacht gesagt, üblicherweise dort, wo jemand sie auf öffentlichem Grund bzw. von öffentlichem Grund aus fotografiert. Der Eigentümer muß dann auch eine gewerbliche Verwertung der Fotos hinnehmen.
Die Rechte des Urhebers (Architekt o.ä.) an einem Haus enden an den Grenzen der "Panormafreiheit" (§59 UrhG), vereinfacht gesagt ebenfalls wie oben beschrieben.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.