
AW: Verwahnung erhalt, Kaufvertrag gültig ja oder nein ?

Zitat von
Bennilens
soweit ich informiert bin hast Du definitiv ein Rücktrittsrecht...auch bei privaten Auktionen.
Zuerst müsste man klären, ob eine gewerbliche Auktion oder eine private vorliegt. Ich schätze mal gewerblich, denn als normaler Mensch hat man keine großes landwirtschafltichen Maschinen, aber müsst man halt schauen. Ob Widerruf möglich ist, ist dann aber auch nicht klar; werden öfters Maschinen verkauft oder war das einmalig - etwa wie bei Privatverkäufen?

Zitat von
Bennilens
eBay bietet nicht umsonst die Möglichkeit an das Angebot an unterlegene Bieter zu senden und sogar noch Gebühren-Erstattungen...
Wenn so eine Funktioni von Ebay angeboten wird, dann dürfte es auch keine Probleme geben, wenn man diese Funktion nutzt. Gibt es so eine?

Zitat von
Bennilens
Ich denke er ist sauer weil nicht das Gerät für wenig Geld verkauft wurde und versucht nun auf diese Art an Geld zu kommen.
Das Geld bekommen ja nun seine Anwälte..
Die Frage ist jetzt ja eigentlich wie horseman02 den Text geschrieben hat. Konnte man daraus eine Verweigerung der Abnahme sehen oder doch nur den Vorschlag einer Vertragsanpassung / Aufhebung.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.