Hallo,
hat ein gewerblicher Anbieter von Waren im Internet rechtlich die Möglichkeit gegen Verlinkungen von seinen Angeboten in einem Internet-Forum vorzugehen.
Auch im Hinblick darauf, dass Verlinkungen in dessen AGB´s untersagt sind.
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Hallo,
hat ein gewerblicher Anbieter von Waren im Internet rechtlich die Möglichkeit gegen Verlinkungen von seinen Angeboten in einem Internet-Forum vorzugehen.
Auch im Hinblick darauf, dass Verlinkungen in dessen AGB´s untersagt sind.
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Meiner Meinung nach nicht, da das Internet von Verlinkungen lebt. Rechtlich wurde meines Wissens auch schon definiert, das Links an sich keine fremden Inhalten darstellen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Warum soll ein gewerblicher Anbieter etwas dagegen haben?
Macht doch nur seine Seite bekannter und erhöht seine Verkaufschancen.
LG Question
Solche Einschätzungen sollte man dejenigen selbst überlassen. Manche Verlinkungen können auch extrem verkaufsschädigend sein.Macht doch nur seine Seite bekannter und erhöht seine Verkaufschancen.
Und außerdem lliegt das Recht zu werben immer noch bei dem Unternehmer. Wenn sich jemand anmaßt "für einen anderen zu werben" kann da bösses Blut geben.
Es ist eben ein Unterschied: Jemanden einfach zu verlinken oder eine bestimmte Absicht damit zu verbinden (die dann aus dem Umfeld geschlussfolgert werden kann)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Wie passt das jetzt zu Deiner vorherigen Aussage?
Wenn der Unternehmer das alleinige Recht hat für sich selbst zu werben, dann müßte er doch auch etwas gegen eine Verlinkung seiner Internetseite unternehmen können.
Oder sehe ich das falsch?
Sicher, es gibt auch "linke" Links.
Die hatte ich aber nicht gemeint.
Und das würde ja auch wohl in eine andere Richtung gehen, wie z.B. Geschäftsschädigung bis zur Verleumdung.
LG Question
Gaz einfach: Verlinken darf man, aber nicht mit der fadenscheinigen Begründung, das es sich dabei um Werbung handelt.Wie passt das jetzt zu Deiner vorherigen Aussage?Jein. Sicherlich muss man Verlinkungen hinnehmen, aber nicht jede und in jedem Zusammenhang. Es kommt immer auf den Kontext an.Wenn der Unternehmer das alleinige Recht hat für sich selbst zu werben, dann müßte er doch auch etwas gegen eine Verlinkung seiner Internetseite unternehmen können.
Oder sehe ich das falsch?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.