
AW: Zahlen trotz unrechten verhaltens?
Ich würde hier zwei Punkte sehen:
- Es besteht ein Vertrag der von allen Seiten einzuhalten ist. Jeder kann also auf Erfüllung vertrauen, somit besteht Pflicht zur Zahlung und zur Lieferung. Tritt einer von beiden vom Vertrag zurück, kann der andere Schadensersatz verlangen.
- Der Schadensersatz beruht aber auf einem vertretbaren Schaden. B kann also den Schaden, den er durch die vertraglich nicht vereinbarte Produktion erleidet hat, nicht geltend machen, da A den Schaden nicht verrursacht hat. B kann aber den Schaden geltend machen, den er erleidet, weil A zurück getreten ist, das wäre z.B. entgangener Gewinn.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.