Hallo liebe Forumsmitglieder,
Soooo,
ich hab folgendes Problem. Ich hab was bei in einem grossen Internetauktionshaus eine gebrauchte Markenuhr aus Edelstahl für 37 Euro verkauft und nun will der Käufer es nicht mehr und unterstellt mir arglistige Täuschung und wirft mit BGB §en um sich. Meine Artikelbeschreibung würde nicht stimmen. Es geht um eine Uhr die ich mit gebrauchsüblichen Spuren in einem dennoch sehr gutem Zustand verkauft habe.Er sagt nun die Uhr wäre total verkratzt und so weiter.Dabei habe ich in meine Artikelbeschreibung reingeschrieben mich zu kontaktieren wenn Fragen sind. Der entspechende kundenservice sagt meine Artikelbeschreibung wäre ok und ich brauche ihm nicht sein Geld zurückzugeben.Der Kunde hätte genauer fragen müssen und letzendlich sei dies Auslegungssache.So etwa ist das Glas halb voll oder halb leer. Ich soll nun dem Verkäufer Antworten und ihm das so sagen.Jedoch weiss ich nicht so richtig wie ich da kontern soll, weil der voll die § Schiene fährt, obwohl die BGB nichts zur Sache tun , die haben ihre AGB' s. Wie kann ich die Sache auf den Punkt bringen ? Was würdet ihr mir empfehlen ? Wie sieht es denn nun wirklich rechtlich aus ?
PS. Wenn der mir nicht von Anfang an volle Breitseite gezeigt hätte, dann hätte ich mich mit dem bestimmt auch anders einigen können..
LG, Mondlicht