
AW: Veröffentlichung von Namen der eigenen Kinder im Internet
Kommt darauf an, ob sie dann für Dritte erkennbar sind (was ich stark annehme). Wenn ja, könnte es sich um persönliche Daten handeln, deren Veröffentlichung zugestimmt werden muss.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.