
AW: 3D Visualisierung und Urheberrecht
Die Rechte ergeben sich meiner Meinung nach aus dem Vertrag. Gesetzlich gibt es hier keine Regelungen.
Aber ähnlich wie bei Software, würde ich hier empfehlen, die Dateien bei einem Anwalt/Notar zu hinterlegen. Damit ist eigentlich beiden geholfen: Der Urheber braucht nicht befürchten, dass seine Rechte verletzt werden, der Auftraggeber weiß im Notfall, wie er an die Dateien herankommt. Und der Anwalt/Notar kann dann auch einen vernünftigen Vertrag aufsetzen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.