
AW: dj mixe voten und dann in bar spielen?
Sowohl Webradio als auch Beschallung ist eine Verwendung, die ohne die Zustimmung des Urhebers rechtswidrig ist. Daran ändert auch nichts, wenn die Stücke "überall" zu haben sind - im Endeffekt entscheidet darüber immer der Urheber.
könnte man sich durch zahlen der gema halbwegs aus der affäre ziehen?
Wenn die Künstler durch die GEMA verteten werden, ja. Da muss man sich eben erkundigen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.