Ja hallo erstmal,
rein interessehalber möchte ich wissen ob sie eine frau ab 18 jahren als partygirl bei ebay ersteigern/buchen lassen kann?
grüße
h1ghnezz
Ja hallo erstmal,
rein interessehalber möchte ich wissen ob sie eine frau ab 18 jahren als partygirl bei ebay ersteigern/buchen lassen kann?
grüße
h1ghnezz
Wenn es nicht gegen die guten Sitten verstößt, nicht gegen die eBay Regeln (was ich aber glaube) und sich eine Dumme findet, die das mit sich machen lässt ... warum nicht?
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Sofern sie das als reguläre Dienstleistung anbietet, bei einer Party auf zu kreuzen und da zu feiern sprechen höchstens die eBay-Regeln dagegen. Sollte sie jedoch "erweiterte Dienstleistungen" anbieten, dürfte das gegen die guten Sitten verstoßen nehme ich an.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen.