
AW: Ähnlichkeit von Domains
Zunächst muss man davon ausgehen, ob die ähnliche Domain gewerblich genutzt wird. Wenn nicht, ist der Markenschutz egal, da dieser nur gegenüber gewerblicher Nutzung zieht.
Und wenn der Markenschutz greift, kommt es auf den Inhaber der Marke und den Richter an. Der Markeninhaber kann Unterlassung fordern, wenn der nUtzer dem widerspricht, kommt es zum Rechtsstreit, wo ein unabhängiger Dritter (Richter) die Entscheidung trifft. Eine globale Aussage kasnn und wird hier niemand treffen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.