
AW: Ware verkauft geliefert und defekt zurück
da die sache schon gelaufen ist darfst du die kosten wohl als "lehrgeld" verbuchen! - theoretisch könnte man es versuchen aber jeder aufwand würde den wert der ganzen geschichte übersteigen!
in österreich ist es lt fernabsatzgesetzt so, dass ein käufer bei rücksendung der ware und einem warenwert unter € 40,- die versandkosten der rücksendung selbst zu tragen hat - erst über € 40,- warenwert ist der verkäufer verpflichtet die versandkosten zu übernehmen...
...ich sage immer meinen käufern, dass ich unfreie sendungen nicht annehme sondern wenn anspruch besteht den kaufpreis + die rücksendungskosten überweise -> das ist auch deutlich günstiger als unfrei...