
AW: Jugendschutz wie bitte ?
Bei privaten Chatrooms handelt es sich um wie gesagt ein Privates gespräch ähnlich über Trillian, icq, msn oder einfach nur das telefon!
Eine überwachung dieser Räume sollte wenn überhaupt angesagt werden - bzw. die nutzer müssen damit einverstanden sein (ob diese überwachung nun über einen OP oder scrpt geht sei dahingestellt)
Ansonnsten ist die gleiche regel wie auf emails oder telefongespräche gültig ein Privater chatroom ist wie gesagt privat - das eingreifen in diese privatsphäre zb durch einen OP ist starfbar!
Was in diesem chatroom abgeht darf weder mitgeloggt (aufgezeichnet werden) noch irgendwie gefiltert werden ausser von den beteiligten personen selbst!
Auf gut deutsch:
Sind sie nicht der betreiber und haben in ihren agb´s festgesetzt das sie Private räume "durchleuchten" ist das eingreifen in jeglichen ablauf dieses privaten chats untersagt und verstöst gegen geltendes recht (sogar menschenrecht!)