hallo,
Sind Vertragskündigungen per e-mail rechtsgültig, wenn in den AGB`s nicht ausdrücklich auf eine schriftliche Kündigung (Brief) hingewiesen wird?
Amun
hallo,
Sind Vertragskündigungen per e-mail rechtsgültig, wenn in den AGB`s nicht ausdrücklich auf eine schriftliche Kündigung (Brief) hingewiesen wird?
Amun
Um u.a. auch der Tatsache Rechnung zu tragen, daß es heute e-mail gibt, hat der Gesetzgeber in § 126b BGB die sog. "Textform" eingeführt. Diese ist nicht gleichbedeutend mit der Schriftform, sondern verlangt lediglich eine in lesbaren Schriftzeichen fixierte Erklärung oder Mitteilung, die nicht zwingend an ein körperliches Dokument geknüpft oder unterschrieben sein muss (insoweit ist der Wortlaut des § 126b "[...]und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden." auf den ersten Blick etwas irreführend.) Erklärungen in Textform können somit in jeder Übermittlungsart - außer der mündlichen - erfolgen, also mittels herkömmlichem Brief, durch Versendung einer Diskette oder CD, per Fax oder durch Sendung einer elektronischen Nachricht. Die Lesbarkeit auf einem Bildschirm genügt, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die technischen Voraussetzungen für eine Sichtbarmachung hat.
Damit wurde "in Gesetz gemeisselt", was schon vorher Rechtsprechung war: e-mails stellen eine Willenserklärung dar!
Aber wie schon von elawyer gesagt: Die Beweissfunktion einer schriftlichen Urkunde hat die Textform nicht.
Ich poste hier ausschliesslich zum privaten Wissensaustausch und der Erörterung, nicht zwecks Rechtsberatung i.S.v. § 1 I RBerG.
Eine Haftung für die Richtigkeit meiner Aussagen ist demgemäß auch in jeder Hinsicht ausgeschlossen!