
AW: Namensrecht und Rechtschreibung

Zitat von
Namenloser
Stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar, die Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche begründet?
Nein. Wieso auch?
Es beeinträchtigt das Namensrecht von Herrn Müller-Wittgenstein ja auch nicht, wenn ich ihn versehentlich mit "Herr Wüller-Mittgenstein" anrede...
Ä, Ö und Ü wurden übrigens jahrzehntelang in amtlichen EDV-ausgedruckten Schreiben durch AE, OE und UE ersetzt, zwangsläufig. Oder ß durch ss - allein schon dann, wenn nur Großbuchstaben verwendet wurden. (Eine ß-Versalie gibt es, typographisch gesehen, überhaupt herst seit wenigen Monaten...)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.