Hallo also ich möchte meinen Usern Webradio anbieten.
Dieses möchte ich natürlich nicht selbst betreiben.
Also möchte ich den stream von radio xyz auf der Seite verlinken.
Hab mich nun durch einige Foren gekämpft, doch die einziege gute Aussage kommt aus der Schweiz nun ist das in Deutschland genau so geregelt und Rechtens? Und kann die Gema dann die Hand aufhalten oder bekommt sie auch nichts (ist mit ein Ziel)
Wenn ich es dann so angebe auf meiner Seite
Radio:[URL="http://"]xyz[/URL] (Link zur HP des Senders)
Stream öffnen:
-In webbrowser ( zb quick plugin)
-Extern ( zb I-Tunes)
Hoffe mir kann jemand helfen. Denn im grunde verweiße ich ja nur an ein Angebot welches sowieso jeder bekommt. Ist im grunde nichts anderes wie wenn ich dem User sein Radio einstelle. Statt ihm zu sagen gib mal den Link.... ein. Das Ergebniss ist doch das Gleiche?
mfg
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