
AW: Verlinkung in Programm
Es kommt auf die Applikation an, ob man "Mitstörer" (also mit haftbar) gemacht werden kann oder nicht.
P2P Programme sind an sich nicht verboten, die Verwendung für rechtswidrige Down-/Uploads schon. Wenn das Programm jedoch direkt darauf ausgelegt ist (es sucht zum Beispeil nur MP3), dann kann man dafür durchaus haftbar gemacht werden.
Handelt es sich um eine Webseite, die nur Links darstellt, ist der Betreiber für die Links mit verantwortlich, da kann man sich der Verantwortung nicht entziehen. Wobei es da meistens darauf ankommt, ob eine Kontrolle technisch möglich ist, bei den meisten, die privatr irgendwelche Linksammlungen betreiben ist das aber anzunehmen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.