
AW: Klage wegen "Angabe falscher Tatsachen"???
Dem Letzten kann ich soweit ersmal zustimmen.
Arglistiger Täuschung ist mir nur aus dem BGB bekannt; und da im Zusammenhang mit der Anfrechtung von Willenserklärungen. Aber das find ich hier nun sehr weit entfernt...
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.